Kündigung

Kündigung
kund:
Zu dem unter können behandelten Verb gehört die Partizipialbildung gemeingerm. *kunÞa- »gewusst, bekannt«, auf die mhd. kunt, ahd. kund, got. kunÞs, aengl. cūđ, aisl. kunnr zurückgehen. – Das Adjektiv wird heute fast ausschließlich als Verbzusatz gebraucht, beachte z. B. kundgeben, dazu Kundgebung »Bekanntmachung; Demonstration« (19. Jh.), kundtun, kundwerden. Die Substantivierung 1Kunde (der) (mhd. kunde, ahd. kundo) bedeutete früher »Bekannter, Einheimischer«, seit dem 16. Jh. dann speziell »der in einem Geschäft ‹regelmäßig› Kaufende« (s. unten »Kundschaft, Kundsame«). – Die Substantivbildung 2Kunde (die) (mhd. kunde, ahd. chundī) wird heute gewöhnlich im Sinne von »Nachricht, Botschaft« verwendet.
Der seit dem 17. Jh. übliche Gebrauch des Wortes im Sinne von »wissenschaftliche Kenntnis, Lehre« ist wahrscheinlich von niederl. kunde »Kenntnisse, Wissenschaft« beeinflusst, beachte dazu die Zusammensetzungen »Altertumskunde, Erdkunde, Heilkunde« usw. – Das abgeleitete Verb künden (mhd. künden, kunden, ahd. kundan »bekannt machen, ‹an›zeigen«) war im Nhd. lange Zeit ungebräuchlich und wurde erst durch die neuere Dichtersprache wieder belebt. Beachte dazu die Bildungen ankünden und verkünden, daneben auch ankündigen und verkündigen. Neben »künden« existiert auch die umlautlose Form kunden (mitteld.), beachte bekunden »Zeugnis ablegen, aussagen, zum Ausdruck bringen« (18. Jh.; aus der Rechtssprache Niedersachsens) und erkunden »festzustellen suchen, auskundschaften« (spätmhd. erkunden, erkünden »Kunde zu erlangen suchen, auskundschaften«), dazu Erkundung militärisch für »Untersuchung eines Geländes oder feindlicher Stellungen«. Die jüngere Form erkundigen ist heute nur noch reflexiv im Sinne von »nachfragen« gebräuchlich, dazu Erkundigung. – Die Adjektivbildung kundig, älter auch kündig »erfahren, bewandert, gut unterrichtet, kenntnisreich« (mhd. kündec, ahd. chundig »bekannt; klug, schlau«) spielt heute hauptsächlich in der Zusammensetzung eine Rolle, beachte z. B. »offenkundig, ortskundig, sachkundig«.
Das davon abgeleitete Verb kündigen (mhd. kündigen) bedeutete früher »bekannt machen, kundtun«, beachte dazu ankündigen und verkündigen, die neben »ankünden, verkünden« (s. o.) gebräuchlich sind. Die um 1800 aufkommende, heute allein übliche Verwendung des Wortes im Sinne von »‹auf›lösen, aufheben; verweigern; entlassen« beruht darauf, dass das einfache Verb »kündigen« für aufkündigen »die Auflösung eines Vertrags kundtun« verwendet wurde.
Beachte dazu Kündigung »‹Auf›lösung, Aufhebung; Verweigerung; Entlassung« (Anfang des 19. Jh.s; in der Bedeutung »Verkündigung« seit dem 15. Jh.). Die umlautlose Nebenform »kundigen« ist in »erkundigen« (s. o.) bewahrt. Die Bildung Kundschaft (mhd. kuntschaft) wird heute gewöhnlich in den Bedeutungen »Erkundung, eingezogene Nachricht« und »Gesamtheit der Käufer« gebraucht. Die letztere Bedeutung hat sich im Anschluss an »Kunde« (s. o.) aus »Bekanntschaft« entwickelt. An die Verwendung des Wortes im Sinne von »Erkundung« schließen sich an ‹aus›kundschaften und Kundschafter. Das schweiz. Kundsame »Kundschaft« geht auf mhd. kuntsame »Nachricht; beeidigte Sachverständige, Schiedsrichter; Schiedsspruch« zurück.

Das Herkunftswörterbuch . 2014.

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